AGB

MIETWAGENVERTRAG


Tage

KM-Grenze

1

250

2

500

3

750

4

900

5

1150

6

1300

7

1450

8

1600

9

1750

10

1900

11

2050

12

2200

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2350

14

2500

15

2650

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2800

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2950

18

3100

19

3250

20

3400

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3500

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4000

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4200

29

4300

30

4500

1- Das Recht zur Nutzung von Kilometern ist nicht unbegrenzt. Die Kilometergrenzen, die je nach Miettag variieren, sind der nebenstehenden Kilometertabelle zu entnehmen. Bei überhöhter Kilometerleistung; Je angefangene 150 km wird eine Tagesgebühr berechnet und vom Vermieter erhoben. Der/die Vermieter akzeptieren im Voraus, dass sie die eventuellen Kilometerüberschreitungen bezahlen. Die maximale Laufleistung bei Monatsmieten beträgt 3000 km.
2- Die Mietdauer beträgt mindestens 24 Stunden. Bei verspäteter Rückgabe wird für jede überschrittene Stunde 1/3 des Tagesmietpreises berechnet, bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden der gesamte Tagesmietpreis.
3- Der/die Vermieter erklären sich im Voraus damit einverstanden, dass sie dem Vermieter für eventuell auftretende Schäden bis zu 2 % des Kfz-Versicherungswerts des gemieteten Fahrzeugs im Falle eines von ihnen zu vertretenden Schadens bezahlen. Auf Wunsch des Vermieters kann diese Haftung durch Unterzeichnung des Vertragsteils „Unfall-Vollkasko“ und Zahlung einer zusätzlichen Versicherungsgebühr je nach Fahrzeuggruppe ausgeschlossen werden. Die zusätzlichen Versicherungskosten sind bei Vertragsabschluss im Voraus zu bezahlen. Abgesehen von Schäden, die im Lieferschein des Fahrzeugs angegeben und zu Beginn der Anmietung fotografiert wurden, falls vorhanden; Schäden, für die kein Unfallbericht oder -bericht vorliegt, die zum Zeitpunkt ihres Auftretens nicht bemerkt und dem Vermieter auch dann nicht angezeigt werden, wenn sie bemerkt werden, gelten als Fahrlässigkeit des Vermieters und der/die Vermieter stimmen dem im Voraus zu sie zahlen den gesamten Schadensbetrag an den Vermieter, unabhängig davon, ob die "Unfallvollversicherung" abgeschlossen wird oder nicht. Reifenschäden, Schäden an der Windschutzscheibe, am Scheinwerfer, am Rücklicht und an den Seitenspiegeln sind nicht durch die Versicherung abgedeckt. (TKS: Unfall-Vollversicherung)
4- Im Falle eines Unfalls, keine Unfall- und Alkoholanzeige, der Fahrer steht unter Alkohol-/Drogeneinfluss, die Situation wird dem Vermieter nicht gemeldet, die Vermieter verlassen die Unfallstelle, das Fahrzeug wird von Personen nicht benutzt im Vertrag erwähnt usw. In solchen Fällen sind alle Kfz-Versicherungen und Versicherungen ungültig und dieser Vertrag wird als Beweis und Schuldschein verwendet. Der/die Vermieter akzeptiert und erklärt/erklären unwiderruflich, dass er/sie alle eventuell auftretenden Schäden und Entschädigungen sowie den Einnahmeausfall des Fahrzeugs (die Anzahl der Reparaturtage) abdeckt.
5- Das Vorhandensein von starken Flecken auf Sitz, Boden, Decke und Kofferraum bei der Rückgabe des Fahrzeugs, Rauchen usw. im Fahrzeug. Bei schlechten Gerüchen wird die Gebühr für den Autofriseur vom Vermieter erhoben (Tagesgebühr + detaillierte Reinigungsgebühr + MwSt.). Bei Zigarettenbrand auf Sitz, Boden und Decke werden die Kosten der Brandreparatur zusammen mit der Servicepauschale vom Vermieter erhoben.
6- Der/die Vermieter verpflichten sich, das Fahrzeug nicht für Arbeiten zu verwenden, die nach den Gesetzen der Republik Türkei als Straftat angesehen werden. In einem möglichen Fall liegen alle Verantwortlichkeiten beim Vermieter und das Recht des Vermieters auf Schadensersatz bleibt vorbehalten. Der Vermieter kann mit keinem Verbrechen versöhnt werden und der Vermieter entbindet den Vermieter von allen Verantwortlichkeiten und Verbrechen.
7- Die Treibstoffgebühr gehört dem Vermieter. Wenn der Kraftstoff zu Beginn der Miete unvollständig an den Vermieter zurückgegeben wird, werden die Kraftstoffkosten vom Vermieter erhoben, indem 50 TL + MwSt. Servicegebühr hinzugefügt werden. Wenn zum Zeitpunkt der Rückgabe überschüssiger Kraftstoff im Fahrzeug vorhanden ist, erfolgt keine Rückerstattung.
8- Aus welchen Gründen auch immer, die Zeit, die aufgrund der Inhaftierung des Fahrzeugs durch offizielle oder örtliche Behörden vergeht, wird zur Mietdauer hinzugerechnet und der Gesamtbetrag vom Vermieter eingezogen.
9- Missbrauch des Fahrzeugs durch den Vermieter und über den vorgesehenen Zweck hinaus; Er akzeptiert im Voraus, dass er für alle Schäden verantwortlich ist, die am Fahrzeug dadurch entstehen können, dass die Warnhinweise des Fahrzeugs wie Temperaturanzeige, Warnleuchte nicht beachtet oder ignoriert werden. Für fahrzeugtechnischen Support oder Störungsbenachrichtigungen
Rufen Sie 0532 448 4389 an.
10- Der Vermieter stimmt zu und erklärt im Voraus, dass er alle Schäden an den Vermieter zahlen wird, wenn die Schäden, die durch Unfälle mit dem gemieteten Fahrzeug verursacht wurden, nicht von der Kfz-Versicherung und der Vermögenshaftpflichtversicherung des betreffenden Fahrzeugs gedeckt sind . Der Vermieter haftet für alle Arten von Verletzungen und Verlust des Lebens, einschließlich der Insassen im Fahrzeug und Dritter, sowie für alle Arten von materiellen und moralischen Schadensersatzansprüchen (einschließlich der Entschädigungen wegen fehlender Unterstützung, die als solche des Fahrzeughalters gelten strenge Haftungsfälle), mit Ausnahme von Versicherungs- und Vermögenshaftpflicht, gleich aus welchem ​​Grund. Unabhängig davon, ob die Versicherungsunternehmen auf den Vermieter als Eigentümer/Betreiber zurückgreifen, ist der Vermieter verpflichtet, alle diese Schäden an den Vermieter persönlich zu zahlen. Wird der Vermieter vom Gericht akzeptiert, wird er an der Seite des Fahrzeughalters an solchen Gerichtsverfahren teilnehmen.
11- Der/die Vermieter akzeptieren, erklären und verpflichten sich unwiderruflich, dass sie im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs den Zeitwert des Fahrzeugs bezahlen und im Falle einer vollständigen Beschädigung des Fahrzeugs infolge eines Unfalls, der durch das Verschulden des Vermieters verursacht wurde , wird die 45-Tage-Mietgebühr an den Vermieter gezahlt. Wenn die besagten Schäden nicht von dem/den Vermieter(n) gedeckt sind, hat dieser Vertrag die Form eines Beweises und eines Schuldscheins und alle Schäden werden von den Hatay-Gerichten ersetzt.
12- Falls der Vermieter einen Artikel dieses Vertrages nicht erfüllt, insbesondere das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin liefert und den Preis für die verlängerten Tage nicht zahlt; Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Ankündigung sofort zurückzunehmen, unabhängig davon, wo und wie es sich befindet. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen im Fahrzeug.
13- Es wird davon ausgegangen, dass der/die Vermieter den Titel des Betreibers in Artikel 3 des Straßenverkehrsgesetzes Nr. 2918 akzeptiert haben.
14- Die HGS-Gebühr, die am Ende der Miete anfallen kann, wird zusammen mit der HGS-Nutzungsgebühr von 20 TL erhoben.
15- Wenn dieser Vertrag im Widerspruch zum schriftlichen (gedruckten) Mietvertrag steht, hat der schriftliche Vertrag Vorrang.
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